Kategorie: Allgemeines
Corona-Verordnung
Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am Mittwoch, den 16. Dezember 2020 in Kraft.
Die Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach Artikel 2 tritt sie am Samstag, den 12. Dezember 2020 in Kraft.
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung und zu den Ausgangsbeschränkungen [mehr]
Auszug:
Unter § 14 Geltung der allgemeinen Infektionsschutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe heißt es:
Wer die nachfolgend genannten Einrichtungen, Angebote und Aktivitäten betreibt oder anbietet, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenverarbeitung nach § 6 durchzuführen:
Nr. 4: Fahr-, Boots- und Flugschulen einschließlich der Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfungen