Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wir möchten Ihnen den Umgang mit unseren Dienstleistungen so einfach wie möglich machen. Wenn es allerdings doch mal hakt, hilft oft schon ein kleiner Tipp, um das Problem zu beheben. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen hier eine Auswahl häufig gestellter Fragen (Frequently Asked Questions - FAQs) zur Verfügung.
Wir erweitern in regelmäßigen Abständen die Inhalte. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.
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- Wann ist der Güterkraftverkehr genehmigungspflichtig?
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Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis von der zuständigen Verkehrsbehörde. Außerdem muss die Gewerbeanmeldung bei der für den Betriebssitz zuständigen Behörde erfolgen (Gewer-beamt). Die Erlaubnis für den Güterkraftverkehrberechtigt ausschließlich zu innerstaatlichen Beförderungen.
Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d.h. Norwegen, Island und Liechtenstein, wird eine sog. Gemeinschaftslizenz (auch “EU-Lizenz” genannt)benötigt. Diese kann ebenfalls für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (sog. Kabotageverkehre).Textquelle: Bundesamt für Justiz
- Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung im GüKG.
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Voraussetzungenfür die Erlaubnis-bzw. Lizenzerteilung sind:
- die persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers/des Verkehrsleiters
- die finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes
- die fachliche Eignung des Antragstellers (Unternehmer oder Verkehrsleiter)
- das Vorhandensein einer Niederlassung mit Räumlichkeiten die über eine hinreichende Ausstattungzur tatsächlichen Ausübung des Gewerbes verfügen.
- Wann ist der Personenverkehr genehmigungspflichtig?
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Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
Textquelle: Bundesamt für Justiz
- Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung im PBefG.
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- Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs muss gewährleistet sein. Als Eigenkapital bzw. Reserven des Unternehmens müssen vorhanden sein:
- bei KOM: 9.000,00 Euro für das erste Fahrzeug und 5.000,00 Euro für jedes weitere Fahrzeug,
- bei PKW: 2.250,00 Euro für das erste Fahrzeug und 1.250,00 Euro für jedes weitere Fahrzeug.
- Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person müssen zuverlässig sein.
- Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person muss fachlich geeignet sein. Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch Ablegung einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen.
- Im Taxenverkehr ist zusätzliche Voraussetzung, dass das örtliche Taxengewerbe durch die Ausübung des beantragten Verkehrs nicht in seiner Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt wird. Dies ist der Fall, wenn die Zahl der in der jeweiligen Gemeinde wirtschaftlich einsetzbaren Taxen überschritten wird.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs muss gewährleistet sein. Als Eigenkapital bzw. Reserven des Unternehmens müssen vorhanden sein:
- Wie lange muss man im Besitz eines gültigen Führerscheins sein?
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Das Mindestalter liegt gewöhnlich bei 19, 21 oder 23 Jahren. In vielen Fällen fällt eine Zusatzgebühr an, wenn man unter einer Altersgrenze von 23 oder 25 Jahren liegt. Die genauen Gebühren variieren je nach örtlichem Vermieter. Genaue Angaben finden Sie in den Regelungen der Lkw Anbieter
- Wer darf das Mietfahrzeug fahren?
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Zur Führung der Fahrzeuge des Vermieters ist nur der Mieter sowie sonstige im Mietvertrag eingetragene "Zusatzfahrer" berechtigt. Zusatzfahrer können auch vor Ort gegen eine Gebühr in den Mietvertrag aufgenommen werden. Nur einige wenige Anbieter bieten diese Leistung auch kostenfrei an.
- Wie kann ich mich anmelden?
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Ich kann mich jederzeit per eMail anmelden. In der Zeit von Mo-Fr von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr sind wir für Sie auch telefonisch unter 0781 78513 jederzeit zu erreichen.